Abfertigung Alt:
Wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, gilt die Regelung Abfertigung alt.
Ein Anspruch auf die Abfertigung besteht nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 3 Jahre ohne Unterbrechung gedauert hat. Die Höhe der Abfertigung hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab
nach 3 Jähriger Dienstzeit > 2 Monatsentgelte
nach 5 Jähriger Dienstzeit > 3 Monatsentgelte
nach 10 Jähriger Dienstzeit > 4 Monatsentgelte
nach 15 Jähriger Dienstzeit > 6 Monatsentgelte
nach 20 Jähriger Dienstzeit > 9 Monatsentgelte
nach 25 Jähriger Dienstzeit > 12 Monatentgelte
Bei folgenden Beendigungsarten besteht ein Abfertigungsanspruch:
>> bei Arbeitgeberkündigung
>> bei ungerechtfertigter oder unverschuldeter Entlassung
>> bei berechtigtem vorzeitigen Austritt
>> bei Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses
>> bei einvernehmlicher Lösung
**********************************************
Abfertigung Neu:
Wenn das Arbeitsverhältnis ab dem 1. Jänner 2003 begonnen hat,gilt die Regelung Abfertigung Neu.
Der Arbeitgeber zahlt in die Betriebliche Vorsorgekasse (BVK) ab dem 2. Monat des Arbeitsverhältnisses 1,53 % des monatlichen Bruttoentgeltes inklusive Sonderzahlungen an die Krankenkasse ein. Die Krankenkasse leitet diesen Betrag an die ausgewählte BVK weiter. Diese verwaltet und veranlagt die Beiträge für die Kolleginnen und Kollegen.