Arbeitsverhinderung

 

Eigener Eheschließung >

3 Arbeitstage. 

 


Eheschließung eines Kindes, Stief-oder Adoptivkindes,

eines Elternteiles, sowie Geschwistern,

wenn die Hochzeit auf einen Arbeitstag fällt >

1 Arbeitstag. 



Endbindung der Ehe-bzw. Lebenspartnerin >

1 Arbeitstag.



Wohnungswechsel im Fall eines bereits bestehenden eigenen Haushaltes

oder im Fall der Gründung eines eigenen Haushaltes >

2 Arbeitstage. 

 


Tod der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners

oder eines Elternteiles >

2 Arbeitstage. 



Tod der Lebenspartnerin bzw. Lebenspartners,

wenn ein gemeinsamer Haushalt bestanden hat >

2 Arbeitstage. 



Tod eines Kindes >

2 Arbeitstage. 

 


Tod eines Geschwisters- Stief-, Groß- oder  Schwiegereltern >

1 Arbeitstag



Achtung bei allen Todesfällen gilt 1 Tag zusätzlich,

wenn der Tag des Begräbnisses an einen Arbeitstag fällt.