Arbeitsverhinderung
Eigener Eheschließung >
3 Arbeitstage.
Eheschließung eines Kindes, Stief-oder Adoptivkindes,
eines Elternteiles, sowie Geschwistern,
wenn die Hochzeit auf einen Arbeitstag fällt >
1 Arbeitstag.
Endbindung der Ehe-bzw. Lebenspartnerin >
1 Arbeitstag.
Wohnungswechsel im Fall eines bereits bestehenden eigenen Haushaltes
oder im Fall der Gründung eines eigenen Haushaltes >
2 Arbeitstage.
Tod der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners
oder eines Elternteiles >
2 Arbeitstage.
Tod der Lebenspartnerin bzw. Lebenspartners,
wenn ein gemeinsamer Haushalt bestanden hat >
2 Arbeitstage.
Tod eines Kindes >
2 Arbeitstage.
Tod eines Geschwisters- Stief-, Groß- oder Schwiegereltern >
1 Arbeitstag
Achtung bei allen Todesfällen gilt 1 Tag zusätzlich,
wenn der Tag des Begräbnisses an einen Arbeitstag fällt.