Kündigungen

 

Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung nachstehender Fristen zum Ende der Arbeitswoche durch Kündigung lösen. 

 

  • Bis zu 1 Dienstjahr >    1 Woche.
  • 1 bis 5  Dienstjahre >   2 Wochen.
  • 5 bis 10 Dienstjahre > 4 Wochen.
  • 10 Dienstjahre >           6 Wochen.

 

Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis unter Beachtung

der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung nachstehender Fristen zum Letzten eines Kalendermonats durch Kündigung lösen.

 

  • Bis zu 2 Jahre >           6 Wochen.
  • 2 bis 5 Jahre >              2 Monate.
  • 5 bis 15 Jahre >             3 Monate.
  • 15 bis 25 Jahre >          4 Monate.
  • über 25 Jahre >            5 Monate.